
Mietverwaltung für Mehrfamilienhäuser
Sie besitzen ein Mehrfamilienhaus oder mehrere Wohnungen und möchten die Verwaltung abgeben? Wir übernehmen die Mietverwaltung kaufmännisch und technisch.
In der Mietverwaltung sind wir Ihr Vertreter gegenüber den Mietern. Wir buchen die Mieten, kümmern uns um Zahlungsrückstände, erstellen die Betriebskostenabrechnung, nehmen Schadensmeldungen auf und beauftragen Handwerker im vereinbarten Rahmen.
Bei Mieterwechseln übernehmen wir Wohnungsabnahme und Übergabe. Für die Neuvermietung arbeiten wir auf Wunsch mit Corpus Makler zusammen. Sie erhalten regelmäßig eine Übersicht über Einnahmen, Ausgaben und den Zustand Ihrer Immobilie.
Das gehört dazu
- Mietbuchhaltung und Mahnwesen
- Betriebskostenabrechnung nach BetrKV und Heizkostenverordnung
- Anpassung der Vorauszahlungen
- Mieterkommunikation und Schadensaufnahme
- Beauftragung und Kontrolle von Handwerkern
- Wohnungsabnahmen und Übergaben
- Verwaltung von Kautionen
- Wartungsverträge, Versicherungen, Prüfpflichten
- Regelmäßiger Bericht an Sie
So läuft die Mietverwaltung ab
Erstgespräch
Wir lernen Ihr Objekt, die Mietverhältnisse und Ihre Ziele kennen.
Angebot
Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit Leistungsbeschreibung.
Übernahme
Mieter werden informiert, Konten und Unterlagen übernommen.
Laufende Verwaltung
Buchhaltung, Abrechnung, Instandhaltung und Berichte.
Gut zu wissen
Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Danach kann der Vermieter in der Regel keine Nachzahlung mehr verlangen (§ 556 Abs. 3 BGB). Umlegbar sind nur Kosten, die die Betriebskostenverordnung nennt und die im Mietvertrag vereinbart sind.
Wovon die Kosten abhängen
- Anzahl der Wohn- und Gewerbeeinheiten
- Zustand der Unterlagen und offene Vorgänge
- Häufigkeit von Mieterwechseln
- Technische Ausstattung des Gebäudes
- Gewünschter Leistungsumfang, etwa Begleitung von Modernisierungen
Die Verwaltervergütung richtet sich nach Anzahl und Art der Einheiten, dem Zustand der Unterlagen und dem gewünschten Leistungsumfang. Sie erhalten nach dem kostenlosen Erstgespräch ein schriftliches Angebot.
Kostenloses ErstgesprächHäufige Fragen zu Mietverwaltung
Kann ich Entscheidungen weiterhin selbst treffen?
Ja. Im Verwaltervertrag legen wir fest, bis zu welchem Betrag wir Reparaturen selbst beauftragen und wann wir Sie fragen.
Übernehmen Sie auch Mieterhöhungen?
Wir bereiten Mieterhöhungen nach den gesetzlichen Vorgaben vor, etwa auf Grundlage des Mietspiegels. Die Entscheidung treffen Sie. Bei rechtlichen Streitfragen empfehlen wir anwaltliche Beratung.
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