Sondereigentumsverwaltung für vermietete Eigentumswohnungen
Sie besitzen eine vermietete Eigentumswohnung und möchten sich nicht selbst um Mieter, Abrechnung und Kontakt zur WEG-Verwaltung kümmern? Das übernehmen wir.
Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das Gemeinschaftseigentum, nicht um Ihre Wohnung und Ihren Mieter. Diese Lücke schließt die Sondereigentumsverwaltung. Wir buchen die Miete, erstellen aus der Hausgeldabrechnung der WEG die Betriebskostenabrechnung für Ihren Mieter und sind Ansprechpartner bei Schäden.
Auf Wunsch vertreten wir Sie in der Eigentümerversammlung und informieren Sie über die Beschlüsse. Das funktioniert auch dann, wenn die WEG von einer anderen Verwaltung betreut wird.
Das gehört dazu
- Mietbuchhaltung und Mahnwesen
- Betriebskostenabrechnung für den Mieter auf Basis der WEG-Abrechnung
- Mieterkommunikation und Schadensaufnahme
- Beauftragung von Handwerkern in der Wohnung
- Wohnungsabnahme und Übergabe bei Mieterwechsel
- Vertretung in der Eigentümerversammlung, wenn Sie uns bevollmächtigen
- Kontakt zur WEG-Verwaltung
So läuft die Sondereigentumsverwaltung ab
Erstgespräch
Wir besprechen Wohnung, Mietvertrag und Ihre Wünsche.
Angebot
Sie erhalten ein schriftliches Angebot.
Übernahme
Wir informieren Mieter und WEG-Verwaltung und übernehmen die Unterlagen.
Laufende Verwaltung
Miete, Abrechnung, Ansprechbarkeit und Berichte.
Gut zu wissen
Die Hausgeldabrechnung der WEG und die Betriebskostenabrechnung für den Mieter sind nicht dasselbe. Nicht alle Kosten der Gemeinschaft dürfen auf den Mieter umgelegt werden, etwa Verwaltungskosten oder die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Wir trennen das sauber.
Wovon die Kosten abhängen
- Anzahl der Wohnungen
- Zustand von Mietvertrag und Unterlagen
- Gewünschte Leistungen, zum Beispiel Vertretung in der Versammlung
- Häufigkeit von Mieterwechseln
Die Verwaltervergütung richtet sich nach Anzahl und Art der Einheiten, dem Zustand der Unterlagen und dem gewünschten Leistungsumfang. Sie erhalten nach dem kostenlosen Erstgespräch ein schriftliches Angebot.
Kostenloses ErstgesprächHäufige Fragen zu Sondereigentumsverwaltung
Muss die WEG auch von Ihnen verwaltet werden?
Nein. Die Sondereigentumsverwaltung ist unabhängig davon, wer die Gemeinschaft verwaltet.
Lohnt sich das für eine einzelne Wohnung?
Das hängt davon ab, wie viel Zeit Sie investieren möchten und wie weit Sie entfernt wohnen. Wir besprechen das im kostenlosen Erstgespräch offen mit Ihnen.
Weitere Leistungen

WEG-Verwaltung
Verwaltung des Gemeinschaftseigentums nach dem Wohnungseigentumsgesetz: Versammlungen, Abrechnung, Instandhaltung.
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Mietverwaltung
Mieten, Nebenkosten, Mieterkommunikation und Instandhaltung für Mehrfamilienhäuser in Ihrem Eigentum.
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Verwalterwechsel
Wir begleiten den Wechsel von der bisherigen Verwaltung: Beschluss, Übergabe der Unterlagen und Konten.
Mehr erfahrenSie suchen eine neue Verwaltung?
Im kostenlosen Erstgespräch sehen wir uns Ihre Immobilie und Ihre Fragen an. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot, das Sie Ihrer Eigentümergemeinschaft vorlegen können.