Corpus HausverwaltungWEG · Miete · Ruhrgebiet
Moderne Treppe mit Metallgeländer
Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Antworten zu Kosten, Verwalterwechsel, Eigentümerversammlung, Abrechnung, Vertrag und Zuständigkeiten.

Themen: Kosten und Angebot · Verwalterwechsel · Eigentümerversammlung · Abrechnung · Vertrag und Laufzeit · Zuständigkeiten

Kosten und Angebot

Was kostet eine Hausverwaltung?

Die Vergütung wird meist je Einheit und Monat vereinbart. Sie hängt von der Größe der Anlage, der technischen Ausstattung, dem Zustand der Unterlagen und dem Leistungsumfang ab. Feste Preise nennen wir deshalb erst nach dem kostenlosen Erstgespräch in einem schriftlichen Angebot.

Was ist in der Grundvergütung enthalten?

Das steht im Angebot. Üblich ist eine Grundvergütung für die regelmäßigen Aufgaben und eine gesonderte Vergütung für besondere Leistungen, etwa zusätzliche Versammlungen oder die Begleitung großer Sanierungen. Wir legen beides offen.

Wie erhalte ich ein Angebot?

Rufen Sie an oder nutzen Sie das Kontaktformular. Nach dem Erstgespräch und, wenn sinnvoll, einer Besichtigung erhalten Sie ein schriftliches Angebot.

Verwalterwechsel

Wie wechseln wir die Verwaltung?

Die Eigentümer beschließen in der Versammlung über die Abberufung der bisherigen und die Bestellung der neuen Verwaltung. Seit 2020 ist eine Abberufung jederzeit möglich. Wir unterstützen bei der Vorbereitung und übernehmen danach die Unterlagen.

Was passiert mit dem alten Verwaltervertrag?

Er endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung (§ 26 Abs. 3 WEG), sofern er nicht früher ausläuft.

Welche Unterlagen muss die alte Verwaltung übergeben?

Alle Unterlagen der Gemeinschaft, zum Beispiel Beschluss-Sammlung, Protokolle, Verträge, Abrechnungen, Kontoauszüge, Pläne und Schlüssel. Unsere Checkliste hilft bei der Übersicht.

Eigentümerversammlung

Wie oft findet eine Eigentümerversammlung statt?

Mindestens einmal im Jahr (§ 24 Abs. 1 WEG). Zusätzliche Versammlungen sind möglich, wenn es nötig ist oder mehr als ein Viertel der Eigentümer es verlangt.

Mit welcher Frist wird eingeladen?

Die Einladung muss mindestens drei Wochen vorher in Textform zugehen (§ 24 Abs. 4 WEG), außer in Fällen besonderer Dringlichkeit.

Kann ich online teilnehmen?

Wenn die Gemeinschaft das beschlossen hat, ja (§ 23 Abs. 1 Satz 2 WEG). Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten.

Ab wann ist die Versammlung beschlussfähig?

Seit der WEG-Reform 2020 ist jede ordnungsgemäß einberufene Versammlung beschlussfähig, unabhängig von der Zahl der Anwesenden.

Abrechnung

Was ist der Unterschied zwischen Jahresabrechnung und Betriebskostenabrechnung?

Die Jahresabrechnung der WEG verteilt die Kosten der Gemeinschaft auf die Eigentümer (§ 28 WEG). Die Betriebskostenabrechnung richtet sich an Mieter und enthält nur umlegbare Kosten nach Betriebskostenverordnung und Mietvertrag.

Bis wann muss die Betriebskostenabrechnung beim Mieter sein?

Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB).

Was ist der Vermögensbericht?

Die Verwaltung muss nach Ablauf des Kalenderjahres einen Vermögensbericht erstellen, der den Stand der Erhaltungsrücklage und das wesentliche Vermögen der Gemeinschaft zeigt (§ 28 Abs. 4 WEG).

Kann ich die Belege einsehen?

Ja. Jeder Wohnungseigentümer kann Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen (§ 18 Abs. 4 WEG). Wir vereinbaren dafür gern einen Termin.

Vertrag und Laufzeit

Wie lange läuft ein Verwaltervertrag?

Bei einer WEG höchstens fünf Jahre, bei der Erstbestellung nach Gründung höchstens drei Jahre. Bei Miet- und Sondereigentumsverwaltung vereinbaren wir Laufzeit und Kündigungsfristen individuell.

Müssen Sie zertifiziert sein?

Seit dem 1. Dezember 2023 können Wohnungseigentümer in Gemeinschaften ab neun Einheiten die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen (§ 26a WEG). Sprechen Sie uns zu den Voraussetzungen an.

Zuständigkeiten

Wer ist für Reparaturen in meiner Wohnung zuständig?

Für das Sondereigentum, also zum Beispiel Bodenbeläge oder Innentüren, ist der Eigentümer zuständig. Für das Gemeinschaftseigentum wie Dach, Fassade oder Leitungen bis zur Abzweigung die Gemeinschaft. Was genau wozu gehört, regelt die Teilungserklärung.

Wen rufe ich bei einem Notfall außerhalb der Bürozeiten an?

Wie Notfälle wie ein Wasserrohrbruch außerhalb der Bürozeiten geregelt sind, legen wir bei der Übernahme fest und hängen die Information im Haus aus.

Ist Corpus Hausverwaltung zugelassen?

Ja. Die Corpus Callosum Dienstleistungsgesellschaft mbH hat eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung. Die Angaben finden Sie im Impressum.

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 0231 58 69 26 00 (Mo–Fr 8:30–15:30 Uhr) oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

Sie suchen eine neue Verwaltung?

Im kostenlosen Erstgespräch sehen wir uns Ihre Immobilie und Ihre Fragen an. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot, das Sie Ihrer Eigentümergemeinschaft vorlegen können.

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