
Verwalterwechsel ohne Chaos
Sie sind mit Ihrer bisherigen Verwaltung unzufrieden oder der Vertrag läuft aus? Wir begleiten den Wechsel Schritt für Schritt, damit nichts verloren geht.
Ein Verwalterwechsel ist kein Hexenwerk, braucht aber eine gute Vorbereitung. Bei einer WEG beschließen die Eigentümer über die Abberufung der bisherigen und die Bestellung der neuen Verwaltung. Wir helfen bei der Vorbereitung, liefern ein vergleichbares Angebot und stellen uns auf Wunsch in der Versammlung vor.
Nach der Bestellung übernehmen wir die Unterlagen von der Vorverwaltung: Beschluss-Sammlung, Protokolle, Verträge, Kontoauszüge, Abrechnungen, Pläne und Schlüssel. Wir prüfen sie auf Vollständigkeit und melden fehlende Unterlagen. Mieter, Versorger und Dienstleister informieren wir über den Wechsel.
Das gehört dazu
- Beratung zum Ablauf und zu Fristen
- Angebot als Grundlage für die Beschlussfassung
- Vorstellung in der Eigentümerversammlung
- Übernahme und Prüfung der Unterlagen
- Kontenübernahme
- Information von Eigentümern, Mietern, Versorgern und Dienstleistern
- Liste offener Vorgänge und nächster Schritte
So läuft einen Verwalterwechsel ab
Erstgespräch
Wir klären Ausgangslage, Vertrag und Fristen.
Angebot
Sie erhalten ein Angebot für die Eigentümer oder für Sie.
Beschluss
Die Gemeinschaft beschließt Abberufung und Bestellung.
Übergabe
Wir übernehmen Unterlagen, Konten und laufende Vorgänge.
Gut zu wissen
Seit der WEG-Reform 2020 können die Eigentümer den Verwalter jederzeit abberufen, ein wichtiger Grund ist nicht mehr nötig. Der Verwaltervertrag endet dann spätestens sechs Monate nach der Abberufung (§ 26 Abs. 3 WEG). Die bisherige Verwaltung muss die Unterlagen herausgeben, die der Gemeinschaft gehören.
Wovon die Kosten abhängen
- Größe der Anlage
- Zustand und Vollständigkeit der Unterlagen
- Offene Vorgänge, etwa ausstehende Abrechnungen
- Die Erstberatung und das Angebot sind kostenlos
Die Verwaltervergütung richtet sich nach Anzahl und Art der Einheiten, dem Zustand der Unterlagen und dem gewünschten Leistungsumfang. Sie erhalten nach dem kostenlosen Erstgespräch ein schriftliches Angebot.
Kostenloses ErstgesprächHäufige Fragen zu Verwalterwechsel
Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Wechsel?
Viele Gemeinschaften wechseln zum Jahreswechsel, weil dann die Abrechnungsperiode endet. Ein Wechsel ist aber auch unterjährig möglich.
Was passiert, wenn die alte Verwaltung Unterlagen nicht herausgibt?
Wir fordern die Unterlagen schriftlich an und dokumentieren, was fehlt. Wenn nötig, muss die Gemeinschaft ihren Herausgabeanspruch rechtlich durchsetzen. Dazu empfehlen wir anwaltliche Unterstützung.
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Im kostenlosen Erstgespräch sehen wir uns Ihre Immobilie und Ihre Fragen an. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot, das Sie Ihrer Eigentümergemeinschaft vorlegen können.