WEG-Verwaltung für Eigentümergemeinschaften
Wir verwalten das gemeinschaftliche Eigentum Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG): kaufmännisch, technisch und organisatorisch.
Seit der WEG-Reform 2020 handelt die Verwaltung als Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Sie trifft Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung selbst und setzt die Beschlüsse der Eigentümer um. Was darüber hinausgeht, entscheidet die Gemeinschaft in der Versammlung.
Wir bereiten Eigentümerversammlungen sorgfältig vor, mit klarer Tagesordnung und Beschlussvorlagen, führen sie und protokollieren die Beschlüsse. Wir erstellen den Wirtschaftsplan, die Jahresabrechnung und den Vermögensbericht, verwalten die Konten und die Erhaltungsrücklage, kümmern uns um Versicherungen und Wartungsverträge und begehen die Anlage regelmäßig.
Das gehört dazu
- Einberufung und Leitung der Eigentümerversammlung
- Niederschrift und Führung der Beschluss-Sammlung
- Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung (§ 28 WEG)
- Vermögensbericht für die Eigentümer
- Hausgeldverwaltung und Mahnwesen
- Verwaltung der Erhaltungsrücklage
- Versicherungen, Wartungs- und Dienstleistungsverträge
- Regelmäßige Objektbegehungen
- Einholen von Angeboten und Steuerung von Handwerkern
- Unterstützung des Verwaltungsbeirats
So läuft die WEG-Verwaltung ab
Erstgespräch
Wir lernen die Anlage, den Beirat und die aktuellen Themen kennen.
Angebot und Bestellung
Sie erhalten ein Angebot, die Gemeinschaft beschließt über die Bestellung.
Übernahme
Wir übernehmen Unterlagen, Konten und Verträge von der Vorverwaltung.
Laufende Verwaltung
Versammlungen, Abrechnungen, Instandhaltung und Ansprechbarkeit.
Gut zu wissen
Die Eigentümerversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Die Einladungsfrist beträgt mindestens drei Wochen (§ 24 WEG). Seit 2020 kann die Gemeinschaft beschließen, dass Eigentümer auch online teilnehmen können (§ 23 Abs. 1 Satz 2 WEG).
Seit dem 1. Dezember 2023 kann jeder Wohnungseigentümer verlangen, dass ein zertifizierter Verwalter bestellt wird, sofern die Anlage nicht aus weniger als neun Sondereigentumsrechten besteht und die Eigentümer nichts anderes beschlossen haben (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 und § 26a WEG). Wir beraten Sie gern zu den Anforderungen.
Wovon die Kosten abhängen
- Anzahl der Wohnungen, Stellplätze und Gewerbeeinheiten
- Zustand und Vollständigkeit der Unterlagen
- Technische Ausstattung, zum Beispiel Aufzug oder Heizzentrale
- Anzahl der Versammlungen pro Jahr
- Besondere Leistungen wie Begleitung großer Sanierungen
Die Verwaltervergütung richtet sich nach Anzahl und Art der Einheiten, dem Zustand der Unterlagen und dem gewünschten Leistungsumfang. Sie erhalten nach dem kostenlosen Erstgespräch ein schriftliches Angebot.
Kostenloses ErstgesprächHäufige Fragen zu WEG-Verwaltung
Wie lange wird ein WEG-Verwalter bestellt?
Höchstens fünf Jahre, bei der ersten Bestellung nach Gründung der Gemeinschaft höchstens drei Jahre (§ 26 Abs. 2 WEG). Eine Wiederbestellung ist möglich.
Was ist der Unterschied zwischen Hausgeld und Erhaltungsrücklage?
Das Hausgeld deckt die laufenden Kosten der Gemeinschaft. Ein Teil davon fließt in die Erhaltungsrücklage, aus der größere Reparaturen und Erneuerungen bezahlt werden.
Wer kümmert sich um die Wohnung selbst?
Die WEG-Verwaltung betrifft das Gemeinschaftseigentum. Für Ihre einzelne vermietete Wohnung gibt es die Sondereigentumsverwaltung.
Weitere Leistungen

Mietverwaltung
Mieten, Nebenkosten, Mieterkommunikation und Instandhaltung für Mehrfamilienhäuser in Ihrem Eigentum.
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Sondereigentumsverwaltung
Wir verwalten Ihre vermietete Eigentumswohnung: Miete, Nebenkosten, Mieter und Kontakt zur WEG.
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Verwalterwechsel
Wir begleiten den Wechsel von der bisherigen Verwaltung: Beschluss, Übergabe der Unterlagen und Konten.
Mehr erfahrenSie suchen eine neue Verwaltung?
Im kostenlosen Erstgespräch sehen wir uns Ihre Immobilie und Ihre Fragen an. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot, das Sie Ihrer Eigentümergemeinschaft vorlegen können.